Wir haben uns am 20.09.2022 per Mail an e-hoi gewandt und auf die Flugverspätung beim Abflug von mehr als 3 Stunden hingewiesen. Uns steht daher gem. EU-Fluggastrecht eine Entschädigung zu. Beim Rückflug hatte AIRO ITALIA auch wieder Verspätung. Diese eine Stunde Verspätung nehme ich aber ohne Meckern in Kauf.