Rechtlicher Unsinn und doch absstoßende Drohkolisse:
"3. Sollten Sie dabei Beschädigungen feststellen, die Ware NICHT annehmen sondern die Annahme verweigern. Der Lieferant MUSS die Ware wieder mitnehmen. Schreiben Sie im Schadensfall ausschließlich die Erwähnung "vollständig beschädigte Ware" auf den Transportgutschein. Die Nichtbeachtung dieser Regel führt dazu, dass wir Streitigkeiten, Rückfor
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Mangelhaft
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"3. Sollten Sie dabei Beschädigungen feststellen, die Ware NICHT annehmen sondern die Annahme verweigern. Der Lieferant MUSS die Ware wieder mitnehmen. Schreiben Sie im Schadensfall ausschließlich die Erwähnung "vollständig beschädigte Ware" auf den Transportgutschein. Die Nichtbeachtung dieser Regel führt dazu, dass wir Streitigkeiten, Rückfor