Dass Produkte nicht auf Lager sind und damit auch nicht geliefert werden können, kann durchaus mal vorkommen. Dass der Internetauftritt trotzdem diese Produkte als lieferbar anpreist, geht gar nicht.
Dass der Kunde dann in der Benachrichtigung keinerlei Hinweise findet, wie er den vorab überwiesenen Rechungsbetrag wieder erstattet bekommt ist ebeso unverständlich. Im Vergleich zum Wettbewerb gibt
Dass der Kunde dann in der Benachrichtigung keinerlei Hinweise findet, wie er den vorab überwiesenen Rechungsbetrag wieder erstattet bekommt ist ebeso unverständlich. Im Vergleich zum Wettbewerb gibt