So weit alles gut geklappt,aber wenn eine Zahlung noch offen ist direkt eine Mahnung schicken ist nicht so schön.Das geht auch anders.Bei anderen Unternehmen bekommt man ein paar Tage vorher eine Erinnerung das man bald zahlen muss.
Wenn man was von zwei Teilen mit 5 Euro Gutschein zurück Schickt,sollte man die 5 Euro nicht nur bei dem zurück geschickten Teil die 5 Euro abziehen.Und ob das Rechtlich richtig ist,weiß ich auch nicht.
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Mangelhaft
zurbrueggen.de antwortet:
11.01.2024
Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir bedauern, dass unser Online Shop Sie nicht überzeugen konnte. Freundliche Grüße aus Unna, Ihr Zurbrüggen-Team