Es sind nicht die Möglichkeiten vom VBL vorhanden. Das ist eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge, die nur vom Arbeitnehmer getätigt wurde. Dies ist nicht berücksichtigt und führt dadurch zu einer falschen Steuerberechnung. Deshalb ist ihr Programm ungenügend und für alle Steuerzahler nicht zu empfehlen.
2
Ausreichend
Lohnsteuer-kompakt.de antwortet:
03.06.2024
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie nicht ganz zufrieden waren.
Im Bereich Renteneinkünfte < Altersvorsorgeverträge < Zusatzversorgungskasse können Sie die VBL-Rente mit Lohnsteuer-kompakt geltend machen.
Falls Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Unsere Kun
Informationen über Edelgard T.
Angemeldet seit 02.11.2019
Online-Bummler Hat mehr als 3 Händler bewertet
Durchstarter Hat mehr als 10 Händler bewertet
Shopping-Star Hat mehr als 50 Händler bewertet
Sicher online Kaufen
: MitTRUSTED SHOPSBASIC
Kostenlos jeder Einkauf ist bis 100,- Euro abgesichert