Programm ist gut, aber die Berechnung der Steuer stimmt nicht. Die Witwenrente wird z. B. nicht voll versteuert
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Befriedigend
Lohnsteuer-kompakt.de antwortet:
30.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Die Einkünfte aus Versorgungsbezügen sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen damit der Lohnsteuer. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Sie erhalten in diesem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung von dem ehemaligen Arbeitgeber.
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sollten Versorgun
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