Ein Paket das nachweislich nicht vom Logistkunternehmen DPD am vereinbarten Ort abgelegt wurde wird als Eigenverschulden des Käufers von ATP eingestuft. Hiermit eröffnet ATP einer kriminellen Bande Tür und Tor und der Käufer wurde fadenscheinig abgewimmelt.
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Mangelhaft
Informationen über Michael W.
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